Dr. Tina Jung

forschungssupervision

Systemische Forschungssupervision bietet forschenden Personen einen professionellen Reflexionsraum, um ihren Forschungsprozess, ihre Rolle im Wissenschaftssystem sowie die damit verbundenen institutionellen, relationalen und emotionalen Dynamiken bewusst zu bearbeiten. Sie richtet sich an Wissenschaftler:innen in Qualifikations- und Projektphasen ebenso wie an erfahrene Forschende, die ihre Arbeit vertieft reflektieren möchten.

Forschungssupervision unterstützt dabei, Klarheit über Fragestellungen, methodische Entscheidungen und die eigene Positionierung zu gewinnen und den Forschungsprozess selbstwirksam zu gestalten. Zugleich ermöglicht sie, Arbeitsbeziehungen, Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse sowie institutionelle Rahmenbedingungen differenziert in den Blick zu nehmen – etwa in der Zusammenarbeit mit Betreuer:innen, Projektleitungen oder innerhalb von Forschungsverbünden. Ziel ist es, Struktur- und Möglichkeitsräume ebenso wie Grenzen, Verantwortlichkeiten und Einschränkungen des Systems auszuloten und handlungsfähig zu bleiben.

Dies kann auch die Thematisierung der strukturellen Bedingungen wissenschaftlicher Arbeit beinhalten, z.B. Befristungen, Prekarität, hohe Mobilitätsanforderungen und implizite Verfügbarkeitsnormen. Forschungssupervision bietet Raum, um die Herausforderungen zu reflektieren, die entstehen, wenn wissenschaftliche Tätigkeit mit Sorgearbeit, Partner:innenschaft, Freund:innenschaften und anderen Lebensbereichen verbunden werden soll. Dabei geht es nicht nur darum, Spannungen sichtbar zu machen, sondern auch darum, Spielräume, Prioritäten und tragfähige Arrangements zu entwickeln – im Bewusstsein dessen, was individuell gestaltbar ist und was strukturell begrenzt bleibt.

Besonders sinnvoll ist Forschungssupervision auch bei emotional herausfordernden, belastenden oder gesellschaftlich sensiblen Forschungsthemen, etwa zu Gewalt, Diskriminierung, Ungleichheit oder sozialer Deprivation. Sie unterstützt darin, persönliche Betroffenheit, professionelle Distanz und wissenschaftliche Verantwortung reflektiert zueinander in Beziehung zu setzen und langfristig tragfähige Arbeitsweisen zu entwickeln.

kostenloses erstgespräch

Wenn Sie sich für die systemische Forschungssupervision interessieren, können Sie mich hier kontaktieren. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch von 60 Minuten via Videokonferenzsystem. Ich werde Ihnen rechtzeitig per Mail einen Link zum digitalen Beratungsraum zukommen lassen.

Im Erstgespräch können wir uns kennenlernen und Fragen besprechen. Sie können Ihr Anliegen erklären, und dann schauen wir gemeinsam, wie ich Ihnen dabei möglicherweise hilfreich sein könnte. 

Alle Inhalte der Beratung werden von mir ab dem ersten Kontakt an strikt vertraulich behandelt.

supervisionssitzungen

Ein Sitzung Forschungssupervision dauert ca. 60 Minuten. Je nach Anliegen und Bedarf kann auch ein längerer Termin vereinbart werden.

Die Forschungssupervision kann digital stattfinden oder bei Ihnen vor Ort in Ihren Räumlichkeiten. In diesem Fall berechne ich zusätzlich ggf. anfallende Reisekosten (BahnCard 50 vorhanden).

Wie oft, für welchen Zeitraum und in welchen Abständen Sie Forschungssupervision in Anspruch nehmen, liegt ganz bei Ihnen. Für manche Anliegen braucht es möglicherweise nur 3-5 Supervisionen, für andere Anliegen kann eine längerfristige Begleitung sinnvoll sein.

preise

Erstgespräche sind kostenlos und finden digital statt.

Forschungssupervision

  • Privat zahlende Forschende (60 Min): 90 €
  • Privat zahlende Forschungs-, Arbeits- und Projektgruppen bis 5 Personen (60 Min): 140 

Institutionell finanzierte Forschungssupervision
(z.B. durch Hochschulen, Projektträger, Graduiertenzentren, Forschungseinrichtungen, Mentoring-Programme):

  • Forschende (Einzelpersonen) (60 Min): 135 €
  • Forschungs-, Arbeits- und Projektgruppen bis 5 Personen (60 Min): 185 

Halbtagessätze (bis zu 4 Std inkl. Vor- und Nachbereitung)

  • Forschungs-, Arbeits- und Projektgruppen bis 5 Personen: 690 

Konditionen

Vereinbarte Termine für Forschungssupervision betrachte ich als verbindlich. Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin – aus welchen Gründen auch immer – absagen, bitte ich Sie, das so früh wie möglich zu tun. Kurzfristig ausgefallene Termine kann ich in der Regel nicht neu vergeben.

Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Absagen Ihrerseits ein Ausfallhonorar in Rechnung stelle: 

  • Bei Absagen später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stelle ich 50% des jeweiligen Honorars in Rechnung.
  • Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder ohne Absage stelle ich 100% des jeweiligen Honorars in Rechnung.